Mit der wachsenden Grösse der Gebäude nehmen auch die Sicherheitsbestimmungen für den Personenschutz zu. Die Planung der Fluchtwege und der Notbeleuchtung ist komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Aber auch sonst sollte man für die Planung genügend Zeit investieren, schliesslich bietet sich hier auch die Möglichkeit um auf die späteren Wartungskosten direkt Einfluss zu nehmen. Denn Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sind periodisch zu kontrollieren (VKF, Art. 5.3, Abs. 1).
Sicherheitsbeleuchtungen sind zwei Mal jährlich während der vorgeschriebenen Zeit zu kontrollieren. Setzen Sie Sicherheitsleuchten mit Statusanzeigen ein, so genügt eine Kontrolle pro Jahr (VKF, Art. 5.3, Abs. 2).
Wir kontrollieren herstellerunabhängig und neutral Ihre Anlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtige Links: